OLG Koblenz - Beschluß vom 01.03.1978 (1 Ss 112/78) - DRsp Nr. 1994/11926
OLG Koblenz, Beschluß vom 01.03.1978 - Aktenzeichen 1 Ss 112/78
DRsp Nr. 1994/11926
Für die Feststellung der Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeuges durch Tachometervergleich in einem nachfolgenden Polizeiwagen ist unbedingt ein bestimmter, gleichbleibender Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen über eine bestimmte Mindeststrecke erforderlich.