OLG Koblenz - 09.07.1985 (1 Ss 275/85) - DRsp Nr. 1992/9472
OLG Koblenz, vom 09.07.1985 - Aktenzeichen 1 Ss 275/85
DRsp Nr. 1992/9472
Möglichkeit der Ahndung einer Beteiligung des Kraftfahrzeughalters an der vom Fahrzeugführer begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit,(b) so im Falle vorsätzlichen Falschparkens der Ehefrau mit dem Kraftfahrzeug des Ehemannes, sofern dieser ihr das Fahrzeug trotz Kenntnis von zwei vorangegangenen, von ihr an derselben Stelle begangenen Parkverstößen (erneut) zur Benutzung überlassen hat, ohne sie zum ordnungsgemäßen Verhalten im Straßenverkehr anzuhalten.