»Zutreffend hat das LG die im Kaufvertrag ... enthaltene Sondervereinbarung »TÜV neu« in Übereinstimmung mit der Rechtspr. des BGH (BGHZ 103,275 = DRsp I (130) 373 c-f) als stillschweigende Zusicherung dahin gewertet, daß das Fahrzeug nicht nur der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) unterzogen wird, sondern daß es bei der Übergabe dem für die Hauptuntersuchung erforderlichen Zustand entspricht. Es werde nicht nur die Tatsache der TÜV-Abnahme, sondern stillschweigend darüber hinaus der verkehrssichere Zustand des Fahrzeugs stillschweigend zugesichert. ...
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