OLG Karlsruhe - Urteil vom 21.05.1980 (1 U 25/80) - DRsp Nr. 1994/11516
OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.05.1980 - Aktenzeichen 1 U 25/80
DRsp Nr. 1994/11516
Ein Verkehrsspiegel ist kein amtliches Verkehrszeichen. Er soll nur dem Wartepflichtigen das Hineintasten in eine Kreuzung oder einen Einmündungsbereich erleichtern, befreit ihn jedoch nicht davon, sich unmittelbar vor der Einfahrt in die Vorfahrtstraße über das Freisein der Straße zu orientieren.