OLG Karlsruhe - Urteil vom 20.04.1979 (10 U 205/76) - DRsp Nr. 1994/11534
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.04.1979 - Aktenzeichen 10 U 205/76
DRsp Nr. 1994/11534
Unter besonderen Umständen kann ein Geschädigter, der wegen einer schweren körperlichen Behinderung auf ein besonders eingerichtetes und ausgestattetes Kfz angewiesen ist, die vollen Reparaturkosten vom Schädiger auch dann ersetzt verlangen, wenn diese nicht in einem wirtschaftlich ausgewogenen Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs stehen.