OLG Karlsruhe - Urteil vom 16.03.1995 (12 U 302/94) - DRsp Nr. 1996/4042
OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.03.1995 - Aktenzeichen 12 U 302/94
DRsp Nr. 1996/4042
1. Es kann für die Annahme einer Repräsentantenstellung genügen, genügen, wenn einem Selbständigen oder nicht weisungsgebundenen Handelsvertreter oder einem sonstigen Dritten die Benutzung und Erhaltung eines Fahrzeugs eigenverantwortlich überlassen wird und der Versicherungsnehmer nicht in der Lage ist, die Haltung und Wartung des anvertrauten Kraftfahrzeuges zu überwachen.2. Hierfür muß sich insbes. aus einem schriftlichen Überlassungsvertrag ergeben, daß sich der Versicherungsnehmer völlig der Obhut über das versicherte Fahrzeug entschlagen und sich ihrer Verfügungsbefugnis und Verantwortlichkeit völlig begeben hatte, woran es bereits fehlt, wenn der Versicherungsnehmer nach dem Vertrag berechtigt ist, dem Dritten das Nutzungsrecht jederzeit ohne Vorliegen besonderer Gründe wieder zu entziehen.
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