OLG Karlsruhe - Urteil vom 05.09.1974 (1 Ss 95/74) - DRsp Nr. 1994/11591
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.09.1974 - Aktenzeichen 1 Ss 95/74
DRsp Nr. 1994/11591
Bauleiter und Vorarbeiter einer Straßenbaufirma sind nur dann für die auf einer Baustelle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich, wenn sie von ihrem Arbeitgeber einen ihren Wirkungskreis bestimmenden Auftrag erhalten haben und sie die sich daraus ergebenden Pflichten auch tatsächlich übernommen haben.