OLG Karlsruhe - Beschluß vom 27.08.1990 (1 Ss 98/90) - DRsp Nr. 1994/11366
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 27.08.1990 - Aktenzeichen 1 Ss 98/90
DRsp Nr. 1994/11366
Das Parken auf einer als solche erkennbaren, 10 m breiten Grünfläche zwischen einer Landstraße und einem parallel dazu verlaufenden Radweg ist kein Verstoß gegen § 12 Abs. 4StVO