OLG Karlsruhe - 06.06.1997 (10 U 77/97) - DRsp Nr. 1999/1758
OLG Karlsruhe, vom 06.06.1997 - Aktenzeichen 10 U 77/97
DRsp Nr. 1999/1758
Die gesicherten medizinischen Erkenntnisse, daß sich eine leichtere Verletzung der Halswirbelsäule innerhalb von längstens drei Tagen schmerzhaft bemerkbar macht, schließt es aus, für später auftretende Beschwerden einen Ursachenzusammenhang mit dem Unfall über die Grundsätze des Anscheinsbeweises herzustellen.