OLG Hamm - Urteil vom 28.10.1997 (4 U 80/97) - DRsp Nr. 1998/18024
OLG Hamm, Urteil vom 28.10.1997 - Aktenzeichen 4 U 80/97
DRsp Nr. 1998/18024
Ohne die Abtretung von Ansprüchen durch den Geschädigten eines Verkehrsunfalles ist es einer Kfz-Reparaturwerkstatt wegen Verstoßes gegen Art 1 § 1 des Rechtsberatungsgesetzes und § 1UWG untersagt, folgende Dienstleistungen als Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einem Unfallgeschädigten geschäftsmäßig anzubieten: 1. Einen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung von Verkehrsunfall-Fahrzeugschäden des Geschädigten zu beauftragen; 2. Ein solches Unfall-Gutachten an den Haftpflichtversicherer des Unfallschädigers zu versenden oder weiterzuleiten; 3. Im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall einen Mietwagen oder "Leihwagen" anzumieten oder zu reservieren.