OLG Hamm - Urteil vom 24.02.1982 (20 U 323/81) - DRsp Nr. 1994/10848
OLG Hamm, Urteil vom 24.02.1982 - Aktenzeichen 20 U 323/81
DRsp Nr. 1994/10848
Die Weiterbenutzung des versicherten Pkw ohne besondere Sicherungsmaßnahme nach dem Verlust eines Fahrzeugschlüssels stellt jedenfalls dann eine Gefahrerhöhung dar, wenn nach den Umständen damit gerechnet werden muß, daß der Schlüssel gestohlen und der Dieb damit konkret in die Lage versetzt wurde, das Fahrzeug unbefugt zu benutzen.