OLG Hamm - Urteil vom 18.05.1976 (5 Ss 45/75) - DRsp Nr. 1994/11017
OLG Hamm, Urteil vom 18.05.1976 - Aktenzeichen 5 Ss 45/75
DRsp Nr. 1994/11017
1. Die gleichzeitige oder ergänzende Einnahme von barbitursäurehaltigen Dolviran und bromhaltigen Sekundal kann rauscherzeugende Wirkung haben. 2. Die Anwendung des § 330aStGB setzt voraus, daß sich der Täter in schuldfähigem, zumindest vermindert schuldfähigem Zustande in einen Rausch versetzt.