OLG Hamm - Urteil vom 16.12.1992 (20 U 171/92) - DRsp Nr. 1994/10358
OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1992 - Aktenzeichen 20 U 171/92
DRsp Nr. 1994/10358
1. Die Vollbremsung oder ein gewagtes Ausweichmanöver vor einem Kaninchen ist bei einem Pkw-Fahrer unverhältnismäßig und i.d.R. grob fahrlässig.2. Das kann bei einem Motorrad ander sein.3. Hier: unmittelbar bevorstehender (drohender) Versicherungsfall verneint. Kaninchen zunächst nicht erwähnt. Neue Schilderung paßt nicht zu den festgestellten Spuren.