OLG Hamm - Urteil vom 15.11.1991 (20 U 117/91) - DRsp Nr. 1995/9808
OLG Hamm, Urteil vom 15.11.1991 - Aktenzeichen 20 U 117/91
DRsp Nr. 1995/9808
1. Eine Feststellungsklage auf Gewährung von Versicherungsschutz ist trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage jedenfalls dann zulässig, wenna) der Versicherungsnehmer zur Höhe noch in das bedingungsgemäße Sachverständigenverfahren eintreten kann oderb) der Versicherer eine geleistete Abschlagszahlung mit der Begründung zurückverlangt, er sei schon dem Grunde nach leistungsfrei.2. Der Versicherungsnehmer verliert sein Recht auf Durchführung des Sachverständigenverfahrens nach § 15 AEB nicht dadurch, daß der Versicherer Leistungen schon dem Grunde nach ablehnt.