Weitere Rechtsprechungsnachweise bei Langheid NJW 1993, 695 ff. (696 zu 1/6). Soweit das OLG Hamm nicht auf die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers durch den Fahrer abstellt, stimmt dies mit der neuesten Rspr. des BGH (Urt. v. 21.04.1993, r+s 1993, 321) überein. Dann aber ist die mehrtägige Obhutsüberlassung das entscheidende Kriterium für eine Bejahung der Repräsentantenstellung des Fahrers.
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