OLG Hamm - Urteil vom 08.01.1998 (6 U 96/97) - DRsp Nr. 1999/9974
OLG Hamm, Urteil vom 08.01.1998 - Aktenzeichen 6 U 96/97
DRsp Nr. 1999/9974
Eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung einer dem Brand nach Angaben des Versicherungsnehmers vorausgegangenen Entwendung des versicherten Fahrzeugs hat im Rahmen des vom Versicherer für die schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalles Brand zu führenden Vollbeweises nur indizielle Bedeutung.