Der Entscheidung des OLG Hamm ist nur für die Kaskoversicherung zuzustimmen. In die Kraftfahrhaftpflicht-Versicherung gilt nicht das durch die Relevanzrechtsprechung abgemilderte Alles-oder-Nichts-Prinzip, sondern die eigenständige Regelung in §
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|