OLG Hamm - Urteil vom 05.02.1998 (27 U 161/97) - DRsp Nr. 1998/18010
OLG Hamm, Urteil vom 05.02.1998 - Aktenzeichen 27 U 161/97
DRsp Nr. 1998/18010
Kann ein Hobbyrennfahrer infolge eines Unfalls verletzungsbedingt an mehreren geplanten Rennen nicht teilnehmen, kann er Ersatz der von ihm in Eigenarbeit zur Verbesserung seines Rennwagens getroffenen Aufwendungen dann unter dem Gesichtspunkt der "frustrierten" Aufwendungen nicht ersetzt verlangen, wenn ein anderer geeigneter Fahrer durch Teilnahme an den Rennen den Rennwagen hätte einsetzen können.