Die in der vorstehenden Entscheidung aufgestellte These, die sog. Benzinklausel sei im Lichte eines bezweckten lückenlosen Versicherungsschutzes auszulegen, begegnet Bedenken. Der BGH hat ausgesprochen, daß es einen nahtlosen Versicherungsschutz nicht gibt (Urt. v. 16.10.1991, VersR 1992,
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