OLG Hamm - Beschluß vom 29.02.1996
2 Ss OWi 121/96
Normen:
BKatV § 2 Abs. 1 ; StVO §§ 1, 37 ;
Fundstellen:
VRS 91, 383

OLG Hamm - Beschluß vom 29.02.1996 (2 Ss OWi 121/96) - DRsp Nr. 1997/918

OLG Hamm, Beschluß vom 29.02.1996 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 121/96

DRsp Nr. 1997/918

»1. Will das Amtsgericht bei einem Rotlichtverstoß von der Verhängung des Regelfahrverbots abweichen, müssen sich den tatsächlichen Feststellungen die Umstände entnehmen lassen, die ggf. dazu führen, daß ein Regelfall nach der BußgeldkatalogVO nicht angenommen werden kann.« 2. Beruft der Betroffene sich darauf, daß er das Rotlicht übersehen habe, weil er durch die tiefstehende Sonne geblendet worden sei, so hat das Gericht sich damit auseinanderzusetzen, ob dies tatsächlich möglich war.

Normenkette:

BKatV § 2 Abs. 1 ; StVO §§ 1, 37 ;

Hinweise: