OLG Hamm - Beschluß vom 22.01.1976 (2 Ss OWi 1261/75) - DRsp Nr. 1994/11022
OLG Hamm, Beschluß vom 22.01.1976 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 1261/75
DRsp Nr. 1994/11022
Zu dem vom Überholenden zu berücksichtigenden Gegenverkehr gehören auch solche Fahrzeuge, die an einer unübersichtlichen Kreuzung gleichberechtigter Straßen aus der für ihn von rechts einmündenden und damit vorfahrtsberechtigten Straße kommen können.