OLG Hamm - Beschluß vom 21.08.1997 (4 Ss OWi 800/97) - DRsp Nr. 1998/2744
OLG Hamm, Beschluß vom 21.08.1997 - Aktenzeichen 4 Ss OWi 800/97
DRsp Nr. 1998/2744
»Die Bestimmung des Abstands zweier PKW durch Messung im Rahmen einer Rekonstruktion anhand der Erinnerung an die beim seitlich versetzten Nachfahren aus etwa 100 m Entfernung beobachteten Position der Fahrzeuge ist nicht genügend zuverlässig für eine Verurteilung wegen Abstandsunterschreitung.«