OLG Hamm - Beschluß vom 17.01.1974 (2 Ss OWi 1567/73) - DRsp Nr. 1994/11058
OLG Hamm, Beschluß vom 17.01.1974 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 1567/73
DRsp Nr. 1994/11058
Wer auf einer Autobahnfahrt kurz hintereinander auf drei verschiedene Pkw zu nahe auffährt, begeht sowohl sachlich-rechtlich als auch i.S.v. § 264StPO drei selbständige Taten. Die Ahndung nur eines Einzelfalles im Bußgeldverfahren steht daher der späteren Verhängung einer Geldbuße wegen eines der beiden anderen Verstöße nicht entgegen.