OLG Hamm - Beschluß vom 15.04.1994 (20 W 9/94) - DRsp Nr. 1995/9774
OLG Hamm, Beschluß vom 15.04.1994 - Aktenzeichen 20 W 9/94
DRsp Nr. 1995/9774
Eine Belehrung nach § 12 Abs. 3VVG, die dem Versicherungsnehmer zwar die Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung mitteilt, ihn dann aber darauf hinweist, daß nach Fristablauf "die Klage" allein wegen des Fristablaufs abgewiesen wird, ist unzureichend.