OLG Hamm - Beschluß vom 14.03.1980 (1 Ss OWi 17/80) - DRsp Nr. 1994/10910
OLG Hamm, Beschluß vom 14.03.1980 - Aktenzeichen 1 Ss OWi 17/80
DRsp Nr. 1994/10910
Legt die Staatsanwaltschaft die Akten zunächst nach § 69 Abs. 1 Satz 1 OWiG irrtümlich einem örtlichen unzuständigen Amtsgericht und später - nach Aufklärung der Unzuständigkeit - dem örtliche zuständigen Amtsgericht vor, so unterbrechen beide Vorlagen die Verfolgungsverjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 10OWiG.