»Das AG hat gegen den Betroff. aufgrund Überschreitens der auf 70 km/h begrenzten Höchstgeschwindigkeit um 54 km/h wegen fahrlässiger Verkehrsordnungswidrigkeit nach §§ 3 Abs. 3, 41 Abs. 2 Ziff. 7, 49 Abs. 1 Ziff. 3, Abs. 3 Ziff. 4 StVO, §§ 24, 25 StVG die in der Bußgeldkatalogverordnung vorgesehene Regelbuße von 300,- DM festgesetzt und ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats verhängt. ... Die getroffenen Feststellungen tragen sowohl die Festsetzung der Geldbuße von 300,- DM als auch die Verhängung des auf einen Monat bemessenen Fahrverbots. ...
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|