OLG Hamm - 24.07.1990 (1 Ss OWi 522/90) - DRsp Nr. 1992/8673
OLG Hamm, vom 24.07.1990 - Aktenzeichen 1 Ss OWi 522/90
DRsp Nr. 1992/8673
a. Voraussetzungen für eine zulässige Verwertung des Radarmeßfotos des Gerätes »Multanova-Radar 6 F«;b. Verwertbarkeit im Falle von Fotos, auf denen zwei (oder mehr) Fahrzeuge abgebildet sind, dann, wenn bei Messung des abfließenden Verkehrs Fahrzeuge des Gegenverkehrs im Auswertebereich der Radarfotos erscheinen.