OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 21.01.1976 (2 Ss 541/75) - DRsp Nr. 1994/9970
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.01.1976 - Aktenzeichen 2 Ss 541/75
DRsp Nr. 1994/9970
Unterbleibt in der Berufungsinstanz die Entziehung der Fahrerlaubnis, weil ihr Zweck bereits durch die Dauer der vorläufigen Entziehung erreicht ist, so steht das dem Ausspruch eines kürzeren Fahrverbots anstelle der Fahrerlaubnisentziehung nicht im Wege.