OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.02.1991 (14 U 214/89) - DRsp Nr. 1994/9693
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.02.1991 - Aktenzeichen 14 U 214/89
DRsp Nr. 1994/9693
Muß der VN beim Einfahren in eine Kreuzung nicht nur auf die Lichtzeichenanlage und andere Verkehrsteilnehmer achten, sondern wegen seiner Ortsunkundigkeit auch auf die Straßenführung und verschiedene Richtungsschilder, so kann das Überfahren eines Rotlichts ein Augenblicksversagen darstellen, das den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit nicht rechtfertigt.