Vergleichsrechtsprechung unter DRsp I (123) 385 c; s.a. OLG Saarbrücken (Urteil - 3 U 201/94 - 13.1.1995, DRsp-ROM Nr. 1995/9454 = ZfS 1995, 95): keine Erstattung, wenn die ursprünglich vereinbarte Verantwortlichkeit des Leasingnehmers für Fahrzeugreparaturen nachträglich - schlüssig - aufgehoben wird.
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