OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.11.1991 7 U 238/89
Normen:
AUB § 3 Abs. 4; BBUZ § 3 Nr. 1d;
Fundstellen:
VersR 1992, 993
OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.11.1991 (7 U 238/89) - DRsp Nr. 1994/9670
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.11.1991 - Aktenzeichen 7 U 238/89
DRsp Nr. 1994/9670
1. Eine Blutalkohonkonzentration von 1,1 o/oo zum Unfallzeitpunkt reicht auch im Bereich der Unfallversicherung bereits zur Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit aus. 2. Die Herabsetzung des Blutalkoholwerts auf 1,1 o/oo für den Beginn der absoluten Fahruntüchtigkeit durch die Entscheidung des BGH vom 28.06.1990 (VersR 1990, 1177 = NJW 1990, 2393) ist auch in solchen Fällen zu berücksichtigen, die sich vor dem Erlaß dieser Entscheidung ereignet haben.
Normenkette:
AUB § 3 Abs. 4; BBUZ § 3 Nr. 1d;
Hinweise:
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