OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.01.1979 (8 U 156/78) - DRsp Nr. 1994/9936
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.01.1979 - Aktenzeichen 8 U 156/78
DRsp Nr. 1994/9936
1. Schuldhafte Verletzung der Streupflicht begründet den Anscheinsbeweis dafür, daß die Pflichtwidrigkeit für einen an der betreffenden Stelle infolge Glätte eingetretenen Unfall ursächlich geworden ist. 2. Bei Abwälzung der Streupflicht auf Dritte tritt an ihre Stelle eine Überwachungspflicht, an deren Inhalt strengere Anforderungen zu stellen sind.