Bei einer Geldbuße von 350,-- DM wegen überhöhter Geschwindigkeit bedarf es keiner Feststellung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen, wenn es sich - auch mit Erhöhungen - um eine Regelbuße handelt, die unabhängig vom Einkommen eines Betroffenen festgesetzt wird. Ziel ist dabei die gleichmäßige Ahndung von Verkehrsverstößen.