OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 13.10.1997 (3 Ws 741/97) - DRsp Nr. 1998/10096
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 13.10.1997 - Aktenzeichen 3 Ws 741/97
DRsp Nr. 1998/10096
»Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist nicht allein deswegen aufzuheben, weil eine der verhängten Sperrfrist entsprechende Zeitspanne während des Rechtsmittelverfahrens verstrichen ist (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung).«