OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 07.03.1991 (3 Ss 531/90) - DRsp Nr. 1995/3969
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 07.03.1991 - Aktenzeichen 3 Ss 531/90
DRsp Nr. 1995/3969
Ein Hinweis auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes ist auch dann zu geben, wenn in Abweichung von Anklage und Eröffnungsbeschluß eine Verurteilung statt auf § 142 Abs. 1StGB auf den anders gearteten Tatbestand des § 142 Abs. 2StGB gestützt wird. Ist in der Anklage die Vorschrift des § 142StGB ohne Angabe einer Tatbestandsalternative zitiert worden, so muß durch einen rechtlichen Hinweis klargestellt werden, welche Variante des § 142StGB dem Angekl zur Last gelegt wird.