OLG Frankfurt/Main - 26.03.1997 (7 U 321/95) - DRsp Nr. 1998/17989
OLG Frankfurt/Main, vom 26.03.1997 - Aktenzeichen 7 U 321/95
DRsp Nr. 1998/17989
Beinhaltet ein Versicherungsschein sowohl die Fahrzeug- wie die Haftpflichtversicherung, so ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Belehrung über die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung der Erstprämien, daß sie für beide Erstbeiträge getrennt erfolgt und sich nicht auf den Gesamtbetrag bezieht.