OLG Frankfurt/Main - 24.07.1997 (15 U 211/96) - DRsp Nr. 1998/17986
OLG Frankfurt/Main, vom 24.07.1997 - Aktenzeichen 15 U 211/96
DRsp Nr. 1998/17986
Bei Vereitelung der vertraglich eingeräumten Gebrauchsmöglichkeit eines Wohnwagens kann der Entleiher vom Verleiher Ersatz der entgangenen Gebrauchsvorteile aufgrund abstrakter Schadensberechnung verlangen. Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Schadens in diesem Fall.