OLG Frankfurt/Main - 17.07.1997 (7 U 62/96) - DRsp Nr. 1999/1704
OLG Frankfurt/Main, vom 17.07.1997 - Aktenzeichen 7 U 62/96
DRsp Nr. 1999/1704
Verneint der Versicherungsnehmer nach dem Diebstahl seines Kfz fälschlich die Frage des Versicherers nach reparierten Vorschäden, so verliert er seinen Deckungsanspruch nicht, wenn er wegen des Vorschadens auf Angaben eines Dritten angewiesen ist und nach dessen Darstellung davon ausgehen durfte, der nicht besonders schwerwiegende Schaden sei folgenlos behoben worden.