OLG Frankfurt/Main - 09.12.1997 (14 (27) U 144/96) - DRsp Nr. 1999/1702
OLG Frankfurt/Main, vom 09.12.1997 - Aktenzeichen 14 (27) U 144/96
DRsp Nr. 1999/1702
Dem Betreiber eines Tanklagers für Mineralöle obliegt nicht die Verkehrssicherungspflicht, über die von den Unfallverhütungsvorschriften geforderten Sicherungsvorkehrungen hinaus zum Schutz der Tankwagenfahrer zusätzlich noch Fanggitter zwischen Füllbühne und Tankfahrzeug anzubringen, um ein Abstürzen der Fahrer in diesen Zwischenraum zu verhindern.