OLG Düsseldorf - Urteil vom 30.09.1997 (4 U 112/96) - DRsp Nr. 1998/17965
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.1997 - Aktenzeichen 4 U 112/96
DRsp Nr. 1998/17965
Wird ein Wohnmobil durch Teile beschädigt, die sich von einem seiner Reifen während der Fahrt auf der Autobahn ohne erkennbare Einwirkung von außen lösen, so liegt ein nicht versicherter Betriebsschaden vor.