OLG Düsseldorf - Urteil vom 23.10.1997 (13 U 20/97) - DRsp Nr. 1998/17962
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.1997 - Aktenzeichen 13 U 20/97
DRsp Nr. 1998/17962
Ist dem Verkäufer eines knapp ein Jahr alten Gebrauchtfahrzeugs bekannt, daß dieses in zwei Bereichen der Drittelmix-Angaben des Kraftstoffverbrauchs tatsächlich um 20% und 40% mehr verbraucht, kann der Käufer trotz Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses den Kaufvertrag erfolgreich wegen arglistiger Täuschung anfechten.