OLG Düsseldorf - Urteil vom 21.01.1974 (1 U 52/73) - DRsp Nr. 1994/9494
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.1974 - Aktenzeichen 1 U 52/73
DRsp Nr. 1994/9494
Die Berechnung des Schadensersatzes für ein reparaturfähiges Kfz kann nur dann ausnahmsweise auf Neuwagenpreisbasis vorgenommen werden, wenn dem Geschädigten die Weiterbenutzung des reparierten Fahrzeugs trotz seiner Schadensminderungspflicht nicht zugemutet werden kann.