OLG Düsseldorf - Urteil vom 16.04.1992 (13 U 206/91) - DRsp Nr. 1994/1915
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.1992 - Aktenzeichen 13 U 206/91
DRsp Nr. 1994/1915
»1. Der professionelle Gebrauchtwagenhändler ist verpflichtet, jedes hereingenommene Fahrzeug vor dem Verkauf auf Unfallspuren zu überprüfen.2. Gibt ein [als Vermittler auftretender] Gebrauchtwagenhändler die schriftliche Zusicherung, ein Fahrzeug sei unfallfrei, ohne dafür tatsächliche Anhaltspunkte zu haben, so haftet er nach den von der Rechtsprechung zur Sachwalterhaftung entwickelten Grundsätzen.«