OLG Düsseldorf - Urteil vom 11.08.1976 (2 Ss 364/76) - DRsp Nr. 1994/9449
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.08.1976 - Aktenzeichen 2 Ss 364/76
DRsp Nr. 1994/9449
1. Daß die Sperrfrist während des Revisionsverfahrens durch Anrechnung gemäß § 69a Abs. 5StGB abgelaufen ist, kann nicht zum Wegfall der Fahrverbotsentziehung führen.2. Daß die Sperre durch Fristablauf erledigt ist, bedarf keines Ausspruchs im Urteilstenor.