OLG Düsseldorf - Urteil vom 07.03.1996 (13 U 28/95) - DRsp Nr. 1997/1632
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.1996 - Aktenzeichen 13 U 28/95
DRsp Nr. 1997/1632
Haben die Parteien eines Kaufvertrages über einen fabrikneuen Pkw ein Nachbesserungsrecht des Verkäufers vereinbart, verliert der Verkäufer dieses Recht nach zwei vergeblichen Nachbesserungsversuchen, dem anschließenden Bestreiten des Mangels in dem daraufhin geführten Rechtsstreit, so daß seine nach dem für ihn ungünstigen Ausgang der Beweisaufnahme gezeigte Bereitschaft zu einem weiteren Versuch der Nachbesserung unerheblich ist.