OLG Düsseldorf - Beschluß vom 24.06.1992 (2 Ss (OWi) 139/92 - (OWi) 63/92 II) - DRsp Nr. 1994/8910
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 24.06.1992 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 139/92 - (OWi) 63/92 II
DRsp Nr. 1994/8910
Das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots trotz eines Regelfalls der beharrlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ist nur beim Vorliegen außergewöhnlicher Umstände gerechtfertigt, zu denen weder die Eigenschaft des Betroffenen als Vielfahrer noch dessen berufliche besondere Angewiesenheit auf die Fahrerlaubnis gehören.