OLG Düsseldorf - Beschluß vom 24.03.1995 5 Ss (OWi) 38/95 - (OWi) 30/95 I
Normen:
BKatVO § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; StPO § 318, § 344 ; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274);
Fundstellen:
VRS 89, 218
OLG Düsseldorf - Beschluß vom 24.03.1995 (5 Ss (OWi) 38/95 - (OWi) 30/95 I) - DRsp Nr. 1995/5249
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 24.03.1995 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 38/95 - (OWi) 30/95 I
DRsp Nr. 1995/5249
»1. Sind im Falle der Verurteilung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit die tatrichterlichen Feststellungen zur subjektiven Tatseite unvollständig und widersprüchlich, so ist die Beschränkung der Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam.2. Das Absehen von der Anordnung des Regelfahrverbots im Falle einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung ist nicht deshalb gerechtfertigt, weil der Betroffene sonst für erforderliche Fahrten zu seiner pflegebedürftigen Mutter erhebliche finanzielle Mittel auzuwenden oder sonstige Unbequemlichkeiten auf sich zu nehmen hätte.«
Normenkette:
BKatVO § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; StPO § 318, § 344 ; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274);
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.