Das Amtsgericht hat gegen die Betroffene wegen "fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen § 24 a StVG " eine Geldbuße in Höhe von 500,00 DM festgesetzt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Hiergegen richtet sich ihre Rechtsbeschwerde, mit der sie die Verletzung materiellen Rechts rügt.
Das Rechtsmittel ist nicht begründet.
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