OLG Düsseldorf - Beschluß vom 23.03.1979 (2 Ss 1101/78 - 50/79 III) - DRsp Nr. 1994/9405
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 23.03.1979 - Aktenzeichen 2 Ss 1101/78 - 50/79 III
DRsp Nr. 1994/9405
Es bedarf stets der näheren Darlegung, daß die festgestellten Verkehrsverstöße und Fahrfehler Folgen des Alkoholgenusses sind, wobei zu beachten ist, daß an die Bedeutung der Indizien um so höheren Anforderungen zu stellen sind, je weiter der festgestellte Alkoholgehalt von der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit entfernt ist (hier: 0,78 o/oo).