Durch das angefochtene Urteil hat das Amtsgericht die Angeklagte "wegen Diebstahls geringwertiger Sachen" zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Hiergegen richtet sich die Revision der Angeklagten, mit der diese das Verfahren vor dem Amtsgericht beanstandet und die Sachrüge erhebt.
Das Rechtsmittel führt auf zwei Verfahrensrügen zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat hierzu in ihrer an den Senat gerichteten Stellungnahme vom 8. Juli 1994 u.a. ausgeführt:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|